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   LSG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98   

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LSG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98 (https://dejure.org/2000,9596)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98 (https://dejure.org/2000,9596)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 (https://dejure.org/2000,9596)
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    FRG § 15 § 22 Abs. 3
    Nachweis rumänischer Beschäftigungszeiten

 
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Wird zitiert von ... (42)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 2582/15

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten

    Durch das allgemein bekannte Rechtsgutachten des Instituts für Ostrecht vom 15. Dezember 1999, eingeholt vom LSG Baden-Württemberg im Verfahren L 9 RJ 2551/98, sei geklärt, dass in Rumänien seit 1949 Lohnlisten geführt worden seien und dass diese im Unterschied zu den Arbeitsbüchern Arbeitszeit, Arbeitsunterbrechungen sowie entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten hätten erfassen müssen (unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 -).

    Danach könnten Arbeitsbescheinigungen rumänischer Betriebe auf der Grundlage von Lohnlisten als Nachweis dienen, wenn die Angaben des Versicherten und die vorgelegten Unterlagen in sich schlüssig seien, wenn kein Verdacht bestehe, dass es sich um Gefälligkeitsbescheinigungen oder gefälschte Bescheinigungen handele, und wenn aus den Bescheinigungen die tatsächlichen Arbeitstage und die Fehlzeiten vollständig hervorgingen (unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 -).

    Insbesondere bei Unterbrechungen der Arbeit durch Schwangerschaft und Krankheit entfiel die Pflicht zur Lohnzahlung und der Versicherte hatte Anspruch auf Krankengeld aus der rumänischen Sozialversicherung (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 - juris Rdnr. 18; Urteil vom 16. Juni 2015 - L 9 R 4225/11 - juris Rdnr. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2014 - L 6 R 1048/12 - juris Rdnr. 22; Urteil vom 7. Juni 2011 - L 6 R 945/09 - juris Rdnrn. 21 und 25 ff.; Urteil vom 21. Dezember 2010 - L 6 R 342/09 - juris Rdnr. 17; vgl. ferner das in die mündliche Verhandlung vor dem Senat am 17. November 2016 eingeführte Gutachten des Instituts für Ostrecht München e.V. vom 15. Dezember 1999, eingeholt vom LSG Baden-Württemberg im Rechtsstreit L 9 RJ 2551/98, S. 156 ).

  • LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12

    Adeverinta, Fremdrentengesetz, FRG, Glaubhaftmachung, Nachweis,

    Insbesondere lag das vom LSG Baden-Württemberg im Verfahren L 9 RJ 2551/98 eingeholte Gutachten des Institutes für Ostrecht vom 15.12.1999 noch nicht vor.

    Das entsprechende Urteil vom 11.12.2000 (L 9 RJ 2551/98) gab zwar der dortigen Berufung des Klägers statt, fordert jedoch ebenfalls, dass aus der Bescheinigung nicht nur Fehlzeiten sondern auch die tatsächlich geleisteten Arbeitstage vollständig hervorgehen und konkrete Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Arbeitsunterbrechungen vorliegen müssen.

    Festzuhalten ist, dass die vorliegend zu beurteilende Bescheinigung auch nach den vom LSG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 11.12.2000 (a.a.O.) statuierten Anforderungen eine über 5/6 liegende Beitragsdichte lediglich glaubhaft macht, jedoch nicht nachweist.

  • LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08

    Anerkennung von Fremdrenten, hier: aufgrund von sowjetischen Rentenbeitragszeiten

    Damit könne sich der Kläger auch nicht auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 und L 9 RJ 577/00) berufen, wonach auf Lohnlisten beruhende Arbeitsbescheinigungen für einen Nachweis ausreichend seien, wenn die Angaben des Versicherten und die vorgelegten Unterlagen in sich schlüssig sind, wenn kein Verdacht besteht, dass es sich um Gefälligkeitsbescheinigungen oder gefälschte Bescheinigungen handelt und wenn aus den Bescheinigungen die tatsächlichen Arbeitstage und die Fehlzeiten vollständig hervorgehen.

    Da die in den Bescheinigungen enthaltenen Angaben insgesamt nicht ausreichend sind, kann der Kläger sich insbesondere auch nicht auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 und L 9 RJ 577/00) berufen.

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